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Die letzte Ruhestätte in Aßling

Urnengrabfeld auf dem Friedhof Aßling
Das neue Urnen-Grabfeld mit zentralem Pavillon. Foto: Petra Lezius-Pratsch

Bis etwa 1952 befanden sich Grabstätten in Aßling ausschließlich rund um die Aßlinger Kirche. In den Jahren 1948-1950 errichtete die Gemeinde Aßling am jetzigen Attelweg einen neuen Friedhof und verlegte im Zuge dessen alle dort befindlichen Gräber bzw. bettete diese um. Aufgrund der schnell wachsenden Gemeinde wurde der Friedhof bereits mehrmals erweitert und umfasst heute rund 450 Grabstätten. Der Eingangsbereich wurde in den Jahren 1989/90 um einen Anbau mit Überdachung, Toiletten und Nebenraum ergänzt. Seit 2019 verfügt der Glockenturm der Aussegnungshalle über eine moderne elektrische Läuteanlage. Die Gemeinde reagierte 2023 auf die sich wandelnden Bestattungskultur und realisierte ein neues Areal für Urnengrabstätten in einem naturnahen, pflegefreien Urnen-Gemeinschaftsgrabfeld.

Wünsche zu Lebzeiten äußern

Verstorbene werden in der Regel auf einem Friedhof des letzten Wohnortes beigesetzt. Die Einwohner der Gemeinde Aßling können im gemeindlichen Friedhof ein Grabnutzungsrecht erwerben. Eine Bestattung findet im Idealfall ganz im Sinne der verstorbenen Person statt. Ob nun Feuerbestattung und die Beisetzung in einer Urne oder eine Erd- bzw. Sargbestattung – letztendlich zählt der Wille des Verstorbenen, der im Idealfall bereits zu Lebzeiten die bedeutsame Entscheidung getroffen hat. Die Art des Grabes oder, sofern verfügbar, eine bestimmte Lage einer Grabstätte kann man sich jederzeit im Vorkauf teilweise selbst aussuchen und ein Grabnutzungsrecht erwerben.
Sinnvoll ist es, die eigenen Wünsche mit den Angehörigen rechtzeitig zu besprechen und die persönlichen Vorstellungen zu äußern. So wissen die Trauernden im Falle eines unerwarteten Todes des Familienmitglieds genau Bescheid, welche z. B. Form der Bestattung und alles Weitere gewünscht wird und fühlen sich nicht überfordert bei der Entscheidungsfindung.

Weitere Informationen oder Auskünfte zu Nutzungsrechten, Grabarten, Grabmalen und sonstigen Angelegenheiten erteilt die Friedhofsverwaltung. 

Irmgard Huber

Friedhofsverwaltung

Alles Wichtige auf einen Blick

Hier finden Sie die aktuelle Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Aßling vom 15.12.2023 sowie die Gebührensatzung für das Friedhof- und Bestattungswesen in der Gemeinde Aßling vom 15.12.2023.

Einen detaillierten Überblick über die einzelnen Grabarten auf dem Aßlinger Gemeindefriedhof wie Rasengrabstätte, Einzel-, Familien-, Wand-, Urnen oder Kindergrab, eine Stele für Sternenkinder sowie eine Urnengrabstätte in einem naturnahen Urnen-Gemeinschaftsgrabfeld gibt ein Flyer.

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