Kinderreisepässe werden abgeschafft
Seit 1. Januar 2024 werden die Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass. Weitere Informationen finden Sie hier.