Personalwesen
Der öffentliche Dienst beschäftigt Beamte und Beschäftigte. Maßgeblich ist das Beamtenrecht bzw. das Arbeits- und Tarifvertragsrecht.
Lebenslagen
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.