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Bebauungsplan "Nördlich der Glonner Straße" - Beteiligung

Bauen
Amtliche Bekanntmachung
Bild vom Bebauungsplanentwurf "Nördlich der Glonner Straße"
Bild vom Bebauungsplanentwurf "Nördlich der Glonner Straße"

Bekanntmachung der Gemeinde Aßling zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Nördlich der Glonner Straße“ vom 21.04.2026 bis einschließlich 28.05.2026

Hier kommen Sie direkt zur Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Unterlagen zur Auslegung finden Sie hier

Bekanntmachung der Gemeinde Aßling
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
zum Bebauungsplan „Nördlich der Glonner Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Aßling hat in seiner Sitzung am 16.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Glonner Straße“ beschlossen. Der Gemeinderat der Gemeinde Aßling hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich der Glonner Straße“ gebilligt.

Der Geltungsbereich ist im Süden durch die Glonner Straße (St 2079) sowie den bestehenden Einzelhandel, im Osten durch die Wohnbebauung „Bergerfeld West“, sowie im Norden und Westen durch unmittelbar anschließende landwirtschaftliche Flächen begrenzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlich der Glonner Straße“ ist aus dem Lageplan der Bekanntmachung ersichtlich.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.03.2026 gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich der Glonner Straße“ mit Textteil und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21.04.2026 bis einschließlich 28.05.2026 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Aßling 
www.assling.de Pfad: Unsere Gemeinde - Ortsrecht - Bauleitplanung
bzw. der Adresse https://www.assling.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bauleitplanung 
und im Geoportal Bayern 
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ - Gemeinde Aßling - laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Aßling, Zimmer 3 (Bahnhofstraße 1, 85617 Aßling), während der allgemeinen Dienststunden (Mo – Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsicht bereitgestellt.
  2. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
  3. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@vg-assling.de), können bei Bedarf aber auch in Textform an die Gemeinde Aßling (Bahnhofstraße 1, 85617 Aßling) oder während der Dienststunden (Mo – Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden. 
  4. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Nördlich der Glonner Straße“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Nördlich der Glonner Straße“ nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Aßling
https://www.assling.de unter der Rubrik Aktuelles/Ortsrecht/Bebauungspläne
bzw. der Adresse https://www.assling.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bauleitplanung eingestellt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern 
(https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information nach DSGVO - Bauleitplanung“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

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