3. Änderung des FNP - Veröffentlichung

3. Änderung des Flächennutzungsplans “für Teilbereiche nördlich der Glonner Straße” - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026
Hier kommen Sie direkt zur Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Unterlagen zur Veröffentlichung finden Sie hier
Bekanntmachung der Gemeinde Aßling zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „für Teilbereiche nördlich der Glonner Straße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Aßling hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „für Teilbereiche nördlich der Glonner Straße“ gebilligt.
Der Änderungsbereich ist im Süden durch die Glonner Straße (St 2079) sowie den bestehenden Einzelhandel, im Osten durch die Wohnbebauung „Bergerfeld West“, sowie im Norden und Westen durch unmittelbar anschließende landwirtschaftliche Flächen begrenzt.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „für Teilbereiche nördlich der Glonner Straße“ ist aus dem Lageplan der Bekanntmachung ersichtlich.
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.12.2025 gebilligte Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „für Teilbereiche nördlich der Glonner Straße“ mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Aßling
www.assling.de Pfad: Unsere Gemeinde - Ortsrecht - Bauleitplanung
bzw. der Adresse https://www.assling.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bauleitplanung
und im Geoportal Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ - Gemeinde Aßling - laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Aßling, Zimmer 3 (Bahnhofstraße 1, 85617 Aßling), während der allgemeinen Dienststunden (Mo – Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Einsicht bereitgestellt.
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@vg-assling.de), können bei Bedarf aber auch in Textform an die Gemeinde Aßling (Bahnhofstraße 1, 85617 Aßling) oder während der Dienststunden (Mo – Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans „für Teilbereiche nördlich der Glonner Straße“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans „für Teilbereiche nördlich der Glonner Straße“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information | |
Mensch | Darstellung auf Grundlage des rechtswirksamen Flächennutzungsplans und der Zusammenfassung der ersten Schallausbreitungsberechnungen zur Prognose der Lärmimmissionen des Büros hoock farny Ingenieure mit Stand vom 27.09.2018 mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Erholungsqualität - gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse |
Arten und Lebensräume | Darstellung auf Grundlage des Fachinformationssystems Naturschutz und dem artenschutzrechtlichen Fachgutachten zu Bodenbrütern, insbesondere Feldlerche des Büros Tietz & Partner GmbH mit Stand vom 31.01.2019, erneute Überprüfung von insbesondere Bodenbrütern zur Datenaktualisierung im laufenden Jahr 2026, die Ergebnisse werden in die nachfolgende Bebauungsplan-Ebene integriert | - Naturnähe - Artenvielfalt - Vorkommen geschützter Arten - Biotopverbund |
Boden | Darstellung auf Grundlage der Übersichtsbodenkarte von Bayern im Maßstab 1:25.000, der landwirtschaftlichen Standortkartierung Stand 07.06.2018 und dem Baugrundgutachten für die Erschließung Neubaugebiet nördlich der Glonner Straße des Büros Bg Ingenieur GmbH mit Stand vom 15.02.2019 mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Bodenart - Bodentyp - Erzeugungsbedingungen - Ertragsfähigkeit |
Fläche | Darstellung auf Grundlage von Fachinformationen aus dem Umwelt-Atlas mit den Themenkarten Natur sowie von Luftbildern unter Berücksichtigung von übergeordneter Planung, darunter Landesentwicklungsprogramm (LEP), mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Flächenverbrauch - Zerschneidung von Flächen |
Wasser | Darstellung auf Grundlage des Kartendienstes Gewässerbewirtschaftung des Informationsdienstes Überschwemmungsgefährdete Gebiete des LfU, Baugrundgutachten für die Erschließung Neubaugebiet nördlich der Glonner Straße des Büros Bg Ingenieur GmbH mit Stand vom 15.02.2019 und Erläuterungsbericht zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Attel mit Stand vom 27.07.2021 mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Oberflächenwasser - Grundwasser - Überschwemmungsgebiet - Sturzflutereignisse |
Luft / Klima | Darstellung auf Grundlage der Topografie und Flächennutzung mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Frischluft - Kaltluft - Klimaschutz - Klimaanpassung |
Landschaft / Landschaftsbild | Darstellung auf Grundlage von Luftbild und Topografischer Karte mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Vielfalt, - Eigenart, - Schönheit der Landschaft, - Orts- und Landschaftsbild |
Kultur- und Sachgüter | Darstellung auf Grundlage des Bayerischen Denkmalatlasses mit Prognose der Auswirkungen durch das Vorhaben im Umweltbericht | - Baudenkmäler - Bodendenkmäler - Sichtbeziehungen |
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Aßling
https://www.assling.de unter der Rubrik Aktuelles/Ortsrecht/Bebauungspläne
bzw. der Adresse https://www.assling.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bauleitplanung eingestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern
(https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information nach DSGVO - Bauleitplanung“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.