Eine nachhaltige Zukunft für unsere Gemeinde
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer und theoretischer Planungsprozess, um unsere Wärmeversorgung in Zukunft umweltfreundlicher und effizienter zu gestalten. Die Verwaltungsgemeinschaft Aßling stellt die Weichen für eine nachhaltige Energiezukunft: Mit Unterstützung des Ingenieurbüros ecb (www.ecb-concept.de) erstellen wir derzeit eine Kommunale Wärmeplanung (KWP). Ziel ist es, eine langfristige Strategie für eine klimafreundliche, wirtschaftliche und sozialverträgliche Wärmeversorgung in unserer Gemeinde zu entwickeln. Dabei geht es nicht um sofortige Maßnahmen oder Vorgaben für einzelne Haushalte, sondern um eine übersichtliche Bestandsaufnahme und die gemeinsame Entwicklung
möglicher, zukünftiger Lösungen.
Was bedeutet das konkret für Bürgerinnen und Bürger?
Aktuell besteht kein akuter Handlungsbedarf für die Bürgerinnen und Bürger. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein konzeptioneller Prozess, der das gesamte Gemeindegebiet betrachtet – nicht einzelne Heizungen oder Gebäude. Die Ergebnisse der Wärmeplanung bilden die Grundlage für zukünftige Entscheidungen, Fördermöglichkeiten und Investitionen – sowohl für die Kommune selbst als auch für private Haushalte.
Was passiert als Nächstes?
Die Wärmeplanung gliedert sich in mehrere Phasen, die systematisch aufeinander aufbauen:
1. Bestandsanalyse – Welche Wärmequellen und -verbräuche gibt es heute?
2. Potenzialanalyse – Welche Möglichkeiten gibt es, erneuerbare Energien oder lokale Quellen wie Solarenergie, Biomasse oder Abwärme zu nutzen?
3. Zielszenario – Wie kann eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Gemeinde aussehen?
4. Maßnahmenkatalog – Welche konkreten Schritte können in den nächsten Jahren gegangen werden?
Immer auf dem Laufenden
Über den weiteren Verlauf der Wärmeplanung und Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit informieren wir Sie an dieser Stelle regelmäßig. Hier finden Sie weitere Informationen zur Kommunalen Klimaschutzinitiative.
Was die Kommunale Wärmeplanung im Detail ist und was diese für die einzelnenen Bürgerinnen und Bürger bedeutet, darüber gibt die umfangreiche Präsentation aufschluss.
Öffentliche Auslegung der Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Die Gemeinde Aßling befindet sich mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung in einem fortgeschrittenen Bearbeitungsstadium. Die vorliegenden Ergebnisse bestehen aus der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse. Darüber hinaus werden im Rahmen der Auslegung folgende Inhalte bereitgestellt: das Zielszenario, die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr sowie die Umsetzungsstrategie.
Zeitraum der öffentlichen Auslegung:
22.12.2025 bis 31.01.2026
Während dieses Zeitraums stehen die vorläufigen Planungsunterlagen der Gemeinde Aßling unten zur Einsicht bereit. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie weitere relevante Akteure sind eingeladen, Stellungnahmen zu den ausgelegten Inhalten abzugeben.
Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist über folgende Wege eingereicht werden:
- per E-Mail an: Waermeplanung@vg-assling.de
- schriftlich per Post an: Gemeinde Aßling, Bahnhofstr. 1, 85617 Aßling
- persönlich durch Abgabe im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten
Alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen werden im weiteren Arbeitsprozess berücksichtigt und fließen in die Finalisierung der Kommunalen Wärmeplanung ein.
Die Gemeinde Aßling bedankt sich für Ihre Mitwirkung an diesem wichtigen Schritt zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Wärmeversorgung.
