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Allgemeine Informationen

Bauplan
Foto: Pexels

1. Einreichung der Bauantragsunterlagen
Seit dem 01.03.2021 sind im Landkreis Ebersberg die Bauanträge nicht mehr in den Gemeinden, sondern beim Landratsamt einzureichen. 
Um Verzögerungen im Antragsverfahren zu vermeiden bitten wir die Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung den Bauantragsunterlagen beizulegen (allgemeine Informationen zum Niederschlagswasser). 

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Digitales Bauamt - Bauamt | Landratsamt Ebersberg (lra-ebe.de)
Zudem verweisen wir auf die Bauherreninfo vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

2. Bebauungspläne
Die Bebauungspläne der Gemeinde sehen Sie auf der Internetseite der Bauleitplanung Bayern.

3. Satzungen
Die gemeindlichen Satzungen (bspw. zu Stellplätzen und Abstandsflächen) finden Sie hier.

Wichtige Informationen und Unterlagen zur Bauantragstellung

Um Verzögerungen im Bauantragsverfahren zu vermeiden sind zur Prüfung der gesicherten Erschließung des Baugrundstücks folgende Informationen und Unterlagen vor oder spätestens zur Bauantragstellung bei der Gemeinde vorzulegen:

1. Erschließung: Vorlage eines Leitungsführungsplans --> Muster zum Leitungsführungsplan
2. Eine Kopie der Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung --> (allgemeine Informationen zum Niederschlagswasser). 
3. ggf. Angaben zu vorhandenen oder benötigten Grunddienstbarkeiten zur gesicherten Erschließung (eingetragene Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte)
4. ggf. Die Bestätigung zur Trinkwassererschließung, falls Sie Ihr Trinkwasser nicht direkt von der Gemeinde beziehen (bspw. Wasserversorgung Loitersdorf oder private Anlagen)

zu 1.:
Zur Prüfung der Grundstücksanschlüsse zum o.g. Bauvorhaben benötigen wir u.a. gemäß § 10 der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Aßling folgende Unterlagen. Diese sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen:

  • Lageplan des zu entwässernden Grundstückes im Maßstab 1:1000
  • Leitungsführungsplan (bitte den Musterplan zum Leitungsführungsplan beachten):
    - Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf aller Leitungen (Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Trinkwasser) und im Falle von Kleinkläranlagen die Grundstückskläranlage ersichtlich sind.
    - Im Falle der Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück auch die Lage der entsprechenden Entwässerungs- und Sickeranlagen inklusive der entsprechenden Leitungen
    - Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellungen der Entwässerungsgegenstände (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) im Maßstab 1:100, bezogen auf Normalhöhen-Null (NHN), Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, sowie die höchste Grundwasseroberfläche. Nicht benötigt werden die Abwicklungen der Hausinternen Leitungen.
  • wenn Gewerbe- oder Industrieabwässer oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt werden, ferner Angaben über Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll,
    • Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse, die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge
    • Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmen Abwassers,
    • die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisierung, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen.

Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen.
Alle Unterlagen sind von den Bauherren und Planfertiger zu unterschreiben.

Abweichend zur Satzung können die geforderten Unterlagen in digitaler Form (PDF) in einfacher Ausfertigung, ansonsten in dreifacher Fertigung in Papierform bei der
Gemeinde Aßling
Bauverwaltung
Bahnhofstraße 1
85617 Aßling
oder per E-Mail an bauverwaltung@vg-assling.de eingereicht werden.

 

Bauwasserantrag und Herstellungsbeiträge

  1. Wenn benötigt ist bei der Gemeinde rechtzeitig vor Baubeginn der Antrag auf Bauwasser zu stellen.
    Ansprechpartnerin: Christine Sedlmaier, Tel.: +49 8092 8194-55, Mail: christine.sedlmaier@vg-assling.de
     
  2. Infoschreiben zur Erhebung der Herstellungsbeiträge für die öffentliche Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung.
    Ansprechpartnerin: Carolina Meier, Tel.: +49 8092 8194-58, Mail: carolina.meier@vg-assling.de

Ansprechpartner

Andreas Kellerer

Sachgebietsleiter

Allgemeine Bauverwaltung / technische Bauverwaltung

Kathrin Niedermeier

Allgemeine Bauverwaltung

Martin Schuster

Technische Bauverwaltung (Tiefbau)

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