Sprungziele

Alle auf einen Blick

Hundesteuer
für den ersten Hund                  60 €
für jeden weiteren Hund           60 €
für jeden Kampfhund              600 €

Die Jahressteuer ist fällig am 01.04. eines jeden Jahres. 

Hier finden Sie die Verordnung über das Halten von Hunden in der Gemeinde Aßling und die Hundesteuersatzung

 

Gewerbesteuer
Der Hebesatz beträgt 370 % vom Messbetrag

Fälligkeiten der Vorauszahlungen jeweils 15.02./ 15.05./ 25.08. und 15.11. jährlich.
 

Grundsteuer
Die Hebesätze betragen:

Grundsteuer A                    400 % vom Messbetrag
Grundsteuer B                    400 % vom Messbetrag

Fälligkeiten der Vorauszahlungen jeweils 15.02./ 15.05./ 25.08. und 15.11. jährlich.

Zum Thema Grundsteuerreform  finden Sie Informationen unter www.grundsteuer.bayern.de

 

Geld und Unterlagen
Foto: Pixabay
Susanne Blumenauer

Steueramt

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