Alle auf einen Blick
Hundesteuer
für den ersten Hund 60 €
für jeden weiteren Hund 60 €
für jeden Kampfhund 600 €
Die Jahressteuer ist fällig am 01.04. eines jeden Jahres.
Gewerbesteuer
Der Hebesatz beträgt 370 % vom Messbetrag
Fälligkeiten der Vorauszahlungen jeweils 15.02./ 15.05./ 25.08. und 15.11. jährlich.
Grundsteuer
Die Hebesätze betragen:
Grundsteuer A 400 % vom Messbetrag
Grundsteuer B 400 % vom Messbetrag
Fälligkeiten der Vorauszahlungen jeweils 15.02./ 15.05./ 25.08. und 15.11. jährlich.
Zum Thema Grundsteuerreform finden Sie Informationen unter www.grundsteuer.bayern.de