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Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

    Zug mit Häuser im Hintergrund
    Das Eisenbahn-Bundesamt startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Foto Pixabay

    Öffentlichkeitsbeteiligung bis 02. Januar 2024 möglich. Das Eisenbahn-Bundesamt startete im März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In der ersten Phase haben 339 Kommunen, 55 Ballungsräume und ca. 11.000 Bürgerinnen und Bürger Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Beiträge ausgewertet und wird die Ergebnisse mit dem Lärmaktionsplan-Entwurf veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap.


    Am 20. November 2023 veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes. Gleichzeitig startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4. 
    Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zum Beteiligungsverfahren zu geben.
     

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