Bewerbung zur Schöffenwahl 2023

Vorschläge müssen bis 31. März 2023 eingereicht werden
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Diese ehrenamtliche Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten übernehmen wichtige Aufgaben. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus.
Die Gemeinden sind aufgefordert, aus ihrem Bereich Schöffen vorzuschlagen.
Die entsprechenden rechtlichen Bestimmung, ein Merkblatt sowie das Bewerbungsfomular finden Interessierte auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen oder im Rathaus Aßling, Einwohnermeldeamt.