Bewerbung für Jugendschöffenwahl 2023

Vorschläge müssen bis 17. April 2023 eingereicht werden
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt. Diese üben das Richteramt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang und unabhängig wie Berufsrichter aus.
Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, um durch diese Erfahrung eine Sichtweise in Strafverfahren einbringen zu können, die zu einem besseren Verständnis der Tat und der begleitenden Umstände führen können.
An diesem wichtigen Ehrenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Ebersberg müssen sich bis zum 17. April 2023 bei ihrer Gemeinde oder direkt im Kreisjugendamt Ebersberg unter Telefon 08092 823-319 melden.
Bewerbungsunterlagen findet man unter
Jugendschöffenwahl 2023