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Außenbereichssatzung "Waldweg" - Beteiligung der Öffentlichkeit

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Abb. 1: Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Waldweg“, ohne Maßstab, © Bay. Vermessungsverwaltung
Abb. 1: Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Waldweg“, ohne Maßstab, © Bay. Vermessungsverwaltung

Außenbereichssatzung „Waldweg“ der Gemeinde Aßling - Öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung der Gemeinde Aßling
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Außenbereichssatzung „Waldweg“ der Gemeinde Aßling
Öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Aßling hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Waldweg“ gebilligt.
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Waldweg“ umfasst die Fl.Nrn. 1430, 1430/1 T, 1430/2 T, 1444/2 T, 1473/1 T, 1473/2 T, 1473/3 T, 1473/4 T, 1476/1 T, 1478 T, 1484/1, 1484/2 T, 1484/3 T, 1486/5 T, 1486/8 T, 1464/9 T (Aßlinger Straße) und 1486/9 T (Waldweg), alle Gemarkung Loitersdorf.
Das Gebiet wird im Norden, Osten, Süden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt.

Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Waldweg“ ist aus nebenstehendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.10.2025 gebilligte Entwurf der Außenbereichssatzung „Waldweg“, bestehend aus Planzeichnung mit Textteil und Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 04.11.2025 bis einschließlich 04.12.2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Aßling www.assling.de

Pfad: Unsere Gemeinde - Ortsrecht - Bauleitplanung
bzw. der Adresse https://www.assling.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bauleitplanung
und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ - Gemeinde Aßling - laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@vg-assling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Aßling, Zimmer 3 (Bahnhofstraße 1, 85617 Aßling), während der allgemeinen Dienststunden (Mo – Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) ausgelegt.

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB. Von einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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