7. Änderung des Flächennutzungsplans - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bekanntmachung der Gemeinde Aßling zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Komposthof und Bauschutt-Recyclinganlage“ Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Gemeinde Aßling
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
7. Änderung des Flächennutzungsplans
„Sondergebiet Komposthof und Bauschutt-Recyclinganlage“
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Aßling hat in seiner Sitzung am 21.10.2025 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für das „Sondergebiet Komposthof und Bauschutt-Recyclinganlage“ gebilligt.
Der Geltungsbereich ist im Norden, Osten, Süden und Westen durch Waldflächen begrenzt und aus dem Lageplan ersichtlich:
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für das „Sondergebiet Komposthof und Bauschutt-Recyclinganlage“ für das Gebiet der Fl.Nrn. 1211T, 1212T und 1212/3T, alle Gemarkung Loitersdorf
und die Begründung sowie der Umweltbericht werden im Internet unter
www.assling.de -> Unsere Gemeinde -> Ortsrecht -> Bauleitplanung
bzw. der Adresse https://www.assling.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bauleitplanung
vom 18.11.2025 bis 19.12.2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit vorgehalten: Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Aßling, Zimmer 3 (Bahnhofstraße 1, 85617 Aßling), während folgender Zeiten (Mo – Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr).
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@vg-assling.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Aßling, Bahnhofstraße 1, 85617 Aßling oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für das „Sondergebiet Komposthof und Bauschutt-Recyclinganlage“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für das „Sondergebiet Komposthof und Bauschutt-Recyclinganlage“ nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.assling.de eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ à Gemeinde Aßling à laufende Bauleitplanverfahren
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information nach DSGVO - Bauleitplanung“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerecht von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).