Alles rund um die Kommunalwahl 2026
Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden ca. 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt - in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage. Wer darf wählen? Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Stimmen habe ich? Wie werden die Sitze im Gemeinderat, und Kreistag verteilt? - Antworten auf diese und noch eine Vielzahl mehr an Fragen erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Auch das Landratsamt Ebersberg hat eine Story Map erstellt, die alles Wissenswerte rund um die Kommunalwahl 2026 aufzeigt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Aßling hat für die Durchführung der bevorstehenden Kommunalwahlen am Sonntag, 08. März 2026 die Wahlleitung zu berufen (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzgebung GLKrWG). In der Gemeinde Aßling ist Wilfried Graupe als Wahlleiter bestellt worden, sein Stellvertreter ist Bürgermeister Hans Fent.
Geänderte Fristen nach der GlKrWO und GlKrWBek
Die Gemeinde- und Landkeiswahlrordnung (GLKrWO) und Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrBek) wurden geändert, was zur Folge hat, dass für die bevorstehende Wahl neue Fristen gelten, die unbedingt zu beachten sind:
- Wahlbenachrichtigungen:
Diese dürfen frühestens am 41. Tag vor dem Wahltag versandt werden. Bis zum 21. Tag vor dem Wahltag (15. Februar 2026) müssen dann alle Wahlberechtigen ihre Benachrichtigung erhalten haben. - Wahlscheine und Briefwahl:
Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 20. Tag vor dem Wahltag (16. Februar 2026) ausgegeben. Zuvor ist die Ausgabe nicht zulässig.
Das Wichtigste nochmals in Kürze:
- 15. Februar 2026: letzter Zustellungstag der Wahlbenachrichtigungen
- 16. Februar 2026: Beginn Briefwahlausgabe im Bürgerbüro Aßling, Kirchplatz 2 (Öffnungszeiten beachten).
- Bitte bei der Abholung die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mitbringen. -
Einen weiteren Service bietet die Gemeinde Aßling mit dem online beantragen der Briefwahlunterlagen.
