Alles rund um die Kommunalwahl 2026
Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden ca. 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt - in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage. Wer darf wählen? Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Stimmen habe ich? Wie werden die Sitze im Gemeinderat, und Kreistag verteilt? - Antworten auf diese und noch eine Vielzahl mehr an Fragen erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Der Gemeinderat der Gemeinde Aßling hat für die Durchführung der bevorstehenden Kommunalwahlen am Sonntag, 08. März 2026 die Wahlleitung zu berufen (gemäß Art. 5 Abs. 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzgebung GLKrWG). In der Gemeinde Aßling ist Wilfried Graupe als Wahlleiter bestellt worden, sein Stellvertreter ist Bürgermeister Hans Fent. Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und weitere Wahlvorschlagsträger müssen ihre Wahlvorschläge ab dem 09. Dezember 2025 beim Wahlleiter einreichen. Das Fristende zur Abgabe der Wahlvorschläge endet am 08. Januar 2025 um 18 Uhr.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sinnvoll ist, die Unterlagen möglichst frühzeitig vorzulegen, um eventuelle Mängel vor Ablauf der Frist noch beheben zu können.
Geänderte Fristen nach der GlKrWO und GlKrWBek
Die Gemeinde- und Landkeiswahlrordnung (GLKrWO) und Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrBek) wurden geändert, was zur Folge hat, dass für die bevorstehende Wahl neue Fristen gelten, die unbedingt zu beachten sind:
- Wahlbenachrichtigungen:
Diese dürfen frühestens am 41. Tag vor dem Wahltag versandt werden. Bis zum 21. Tag vor dem Wahltag (15. Februar 2026) müssen dann alle Wahlberechtigen ihre Benachrichtigung erhalten haben. - Wahlscheine und Briefwahl:
Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden erst ab dem 20. Tag vor dem Wahltag (16. Februar 2026) ausgegeben. Zuvor ist die Ausgabe nicht zulässig.
Das Wichtigste nochmals in Kürze:
- 09. Dezember 2025 bis 08. Januar 2026, 18 Uhr: Einreichung von Wahlvorschlägen
- 15. Februar 2026: letzter Zustellungstag der Wahlbenachrichtigungen
- 16. Februar 2026: Briefwahlausgabe beginnt
- 08. März 2026: Wahltag
