Briefwahlunterlagen beantragen

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar können Wahlberechtigte auch per Briefwahl wählen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
Wir möchten Sie bitten, bis zum 10. Februar 2025 von Anfragen bezüglich des Erhalts Ihrer Briefwahlunterlagen abzusehen. Sobald sich terminliche Änderungen ergeben, werden diese selbstverständlich zeitnah an dieser Stelle bekanntgegeben.
Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail an ewo@vg-assling.de) oder persönlich im Bürgerbüro Aßling bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Briefwahlunterlagen können aber bequem von zu Hause aus beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag.
Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag unter Bürgerservice aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer. Die Wahlunterlagen können nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift gesendet werden.
Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung danach noch nicht vorliegen haben und trotzdem bereits Ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie auch formlos per E-Mail an ewo@vg-assling.de einen Wahlscheinantrag stellen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung. Dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt. Auch die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro Aßling ist eine Variante.
Die ausgefüllten Wahlbriefe werden in der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Achtung! Die ausgefüllten und korrekt verschlossenen Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025 um 18 Uhr im silbernen Briefkasten vor dem Rathaus Aßling, Bahnhofstr. 1 eingeworfen werden.
Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro Aßling, Kirchplatz 2.
Die beiden Ansprechpartnerinnen sind zu folgenden Öffnungszeiten behilflich:
Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 7.15 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr