Immobilienmanagement
Für die Verwaltung aller landeseigenen Immobilien des Freistaats Bayern ist mit einigen Ausnahmen der kaufmännisch arbeitende Staatsbetrieb "Immobilien Freistaat Bayern" zuständig. Auch die Kommunen haben in der Regel eine Liegenschaftsverwaltung.
Lebenslagen
Bauen
Nach einer Bedarfsplanung (z. B. Bedarf einer Turnhalle) und Durchführung eines Flächenmanagements (gegebenenfalls mit Begutachtung bestehender Bauten) kann ein Neubau in Frage kommen. Dabei ist auf die Finanzierung durch die Haushaltsplanung und gegebenenfalls den Erhalt von Fördermitteln zu achten.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.