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Datenschutz und Zugangssicherheit

Datenschutz und Zugangssicherheit gehen alle etwas an. Die öffentlichen Verwaltungen haben die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts für den öffentlichen Bereich. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht übt die Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich aus.

Leistungen

  • Datenschutz; Unterrichtung, Beratung und Überwachung in öffentlichen Stellen
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

     

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.