Antragsentgegennahme
Anträge in Verwaltungsverfahren von Behörden und Einrichtungen werden schriftlich oder zur Niederschrift entgegengenommen. Bestimmte Angelegenheiten können auch mündlich beantragt werden. Im Rahmen der eGovernment-Aktivitäten sind zunehmen auch Online-Antragsstellungen möglich.
Leistungen
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.